Stark Betrunken im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Die Bundespolizei stellt zwei Messer sicher.

Am Morgen des 3. Septembers fiel ein stark alkoholisierter Mann im Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf.
Gelsenkirchen (ots) - In seiner Umhängetasche finden die Beamten zwei Küchenmesser. Warum er diese mitführte, konnte er selbst nicht beantworten.
Gegen 08:55 Uhr fiel der Streife ein offensichtlich desorientierter Reisender auf. Der rumänische Staatsbürger reagierte zunächst auf keine Ansprache und machte einen teilnahmslosen Eindruck. Nach mehrmaliger Ansprache reagierte der 49-Jährige auf die Polizisten und händigte ihnen unvermittelt seine ID-Karte aus.
Die Frage nach einer medizinischen Behandlung verneinte der Alkoholisierte ebenso wie die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich trage. In seiner bereits geöffneten Umhängetasche fanden die Einsatzkräfte dann zwei zugriffsbereite Messer, die sie sicherstellten. Die Einsatzkräfte belehrten den Betroffenen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte und sich nicht äußerte. Den angebotenen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte der Rumäne ebenfalls. Auf die Frage nach seinem Wohnort gab er an, zurzeit bei seiner Tochter in Gelsenkirchen zu Besuch zu sein.
Da er auch das erneute Angebot einer medizinischen Versorgung ablehnte, entließen die Uniformierten ihn in Richtung der Wohnanschrift seiner Tochter.
Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Gegen 08:55 Uhr fiel der Streife ein offensichtlich desorientierter Reisender auf. Der rumänische Staatsbürger reagierte zunächst auf keine Ansprache und machte einen teilnahmslosen Eindruck. Nach mehrmaliger Ansprache reagierte der 49-Jährige auf die Polizisten und händigte ihnen unvermittelt seine ID-Karte aus.
Die Frage nach einer medizinischen Behandlung verneinte der Alkoholisierte ebenso wie die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich trage. In seiner bereits geöffneten Umhängetasche fanden die Einsatzkräfte dann zwei zugriffsbereite Messer, die sie sicherstellten. Die Einsatzkräfte belehrten den Betroffenen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte und sich nicht äußerte. Den angebotenen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte der Rumäne ebenfalls. Auf die Frage nach seinem Wohnort gab er an, zurzeit bei seiner Tochter in Gelsenkirchen zu Besuch zu sein.
Da er auch das erneute Angebot einer medizinischen Versorgung ablehnte, entließen die Uniformierten ihn in Richtung der Wohnanschrift seiner Tochter.
Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen