Trotz Widerstand bei der Festnahme: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Am 13. Juni kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann.
Dortmund (ots) - Dabei wurde eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme bekannt. Als die Beamten dem Verurteilten dies mitteilten, ergriff er die Flucht und widersetzte sich der Festnahme.
Gegen 02:50 Uhr morgens stellten Polizisten am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs eine lautstarke verbale Auseinandersetzung fest. Einer der Beteiligten konnte direkt vor Ort entlassen werden, da die Sache schnell geklärt war. Bei dem zweiten Beteiligten stellten die Beamten bei einer Überprüfung seiner Daten eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Dortmund fest. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Guineer im Oktober 2022 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro oder ersatzweise 25 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beamten sprachen dem 25-Jährigen die Festnahme aus, forderten ihn auf, sich umzudrehen, und wollten ihm Handfesseln anlegen. In diesem Moment nutzte der Verurteilte die Gelegenheit zur Flucht. Bereits nach kurzer Verfolgung brachten ihn die Einsatzkräfte zu Boden und fixierten ihn mit Handschellen. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Fingerabdruckscan bestätigte die Identität des Wohnungslosen zweifelsfrei. Da die geforderte Geldsumme in Höhe von 1.416,10 Euro inklusive der Kosten nicht beglichen werden konnte, brachten die Bundespolizisten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Zudem leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Verletzt wurde bei diesem Einsatz niemand.
Gegen 02:50 Uhr morgens stellten Polizisten am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs eine lautstarke verbale Auseinandersetzung fest. Einer der Beteiligten konnte direkt vor Ort entlassen werden, da die Sache schnell geklärt war. Bei dem zweiten Beteiligten stellten die Beamten bei einer Überprüfung seiner Daten eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Dortmund fest. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Guineer im Oktober 2022 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro oder ersatzweise 25 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beamten sprachen dem 25-Jährigen die Festnahme aus, forderten ihn auf, sich umzudrehen, und wollten ihm Handfesseln anlegen. In diesem Moment nutzte der Verurteilte die Gelegenheit zur Flucht. Bereits nach kurzer Verfolgung brachten ihn die Einsatzkräfte zu Boden und fixierten ihn mit Handschellen. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Fingerabdruckscan bestätigte die Identität des Wohnungslosen zweifelsfrei. Da die geforderte Geldsumme in Höhe von 1.416,10 Euro inklusive der Kosten nicht beglichen werden konnte, brachten die Bundespolizisten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Zudem leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Verletzt wurde bei diesem Einsatz niemand.
Quelle: Nordrhein-Westfalen