Vier Festnahmen am Mittwoch durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Gleich vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Mittwoch (03.09.2025).
Düsseldorf (ots) - Zu Beginn stellten die Beamten während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Palma de Mallorca/Spanien einen Polen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Der 26-Jährige wurde vom Amtsgericht Bamberg gesucht. Im Juni 2021 hatte diese einen Haftbefehl erlassen. Im November wurde der junge Mann wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Rest-Einheitsjugendstrafe in Höhe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Hiervon verblieb ein Strafrest von 62 Tagen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Polen lebende Verurteilte an die Justizbehörden überstellt.
Mittwochmittag wurde ein 39-jähriger Spanier bei den Bundespolizisten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul//Türkei vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann seit August dieses Jahres wegen Betruges von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Im August 2024 wurde dieser rechtskräftig verurteilt.
Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde die Fahndung erlassen.
Doch der in Düsseldorf lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 18 Tagen abwenden.
Mittwochnachmittag dann wurde durch die Bundespolizeibeamten eine 47-jährige Georgierin kontrolliert, die mit einem Flug aus Istanbul/Türkei einreiste. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln gegen die im Mai 2023 Verurteilte erlassen.
Die Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden.
Zur gleichen Zeit wurde ein 48-jähriger Georgier kontrolliert, der aus Istanbul/Türkei einreiste. Auch er wurde von der Staatsanwaltschaft Görlitz gesucht. Diese hatte im April dieses Jahres ebenfalls einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln gegen den im Mai 2023 Verurteilten erlassen
Auch dieser Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden.
Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Polen lebende Verurteilte an die Justizbehörden überstellt.
Mittwochmittag wurde ein 39-jähriger Spanier bei den Bundespolizisten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul//Türkei vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann seit August dieses Jahres wegen Betruges von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Im August 2024 wurde dieser rechtskräftig verurteilt.
Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde die Fahndung erlassen.
Doch der in Düsseldorf lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 18 Tagen abwenden.
Mittwochnachmittag dann wurde durch die Bundespolizeibeamten eine 47-jährige Georgierin kontrolliert, die mit einem Flug aus Istanbul/Türkei einreiste. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln gegen die im Mai 2023 Verurteilte erlassen.
Die Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden.
Zur gleichen Zeit wurde ein 48-jähriger Georgier kontrolliert, der aus Istanbul/Türkei einreiste. Auch er wurde von der Staatsanwaltschaft Görlitz gesucht. Diese hatte im April dieses Jahres ebenfalls einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln gegen den im Mai 2023 Verurteilten erlassen
Auch dieser Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden.
Quelle: Nordrhein-Westfalen