Zuerst Randale vor einem Imbiss, dann Widerstand gegen Bundespolizisten
Am 1. Januar meldete ein Zeuge eine randalierende Frau vor seinem Ladengeschäft.
Hagen (ots) - Weiter soll sie Kunden daran hindern, das Geschäft zu betreten. Die Beamten verhinderten eine Flucht, woraufhin sie angegriffen wurden.
Gegen 15:20 Uhr meldete der 26-Jährige der Bundespolizei in Hagen eine Frau vor seinem Imbiss. Die Frau hinderte Kunden am Betreten des Geschäfts, zudem spuckte sie unentwegt auf den Boden vor dem Laden.
Vor dem Geschäft traf die Streife die bereits polizeibekannte 42-Jährige an. Diese nahm die Beamten war und setzte unvermittelt zur Flucht an. Den Versuch verhinderten die Uniformierten, indem sie die Hagenerin an den Armen ergriffen, zu Boden brachten und fixierten. Hiergegen leistete sie Widerstand. Nach Zuführung zur nahegelegenen Dienststelle und erfolgter Belehrung äußerte sich die Beschuldigte nicht zu dem Sachverhalt, gab aber zusammenhangslose und wirre Äußerungen von sich. Zur Abklärung des Gesundheitszustandes erfolgte die Hinzuziehung eines Arztes sowie des Ordnungsamtes.
Nach erfolgter Untersuchung des Mediziners erfolgte die Verbringung in eine psychiatrische Klinik.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein und sicherte das Material der Videoaufzeichnung.
Gegen 15:20 Uhr meldete der 26-Jährige der Bundespolizei in Hagen eine Frau vor seinem Imbiss. Die Frau hinderte Kunden am Betreten des Geschäfts, zudem spuckte sie unentwegt auf den Boden vor dem Laden.
Vor dem Geschäft traf die Streife die bereits polizeibekannte 42-Jährige an. Diese nahm die Beamten war und setzte unvermittelt zur Flucht an. Den Versuch verhinderten die Uniformierten, indem sie die Hagenerin an den Armen ergriffen, zu Boden brachten und fixierten. Hiergegen leistete sie Widerstand. Nach Zuführung zur nahegelegenen Dienststelle und erfolgter Belehrung äußerte sich die Beschuldigte nicht zu dem Sachverhalt, gab aber zusammenhangslose und wirre Äußerungen von sich. Zur Abklärung des Gesundheitszustandes erfolgte die Hinzuziehung eines Arztes sowie des Ordnungsamtes.
Nach erfolgter Untersuchung des Mediziners erfolgte die Verbringung in eine psychiatrische Klinik.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein und sicherte das Material der Videoaufzeichnung.
Quelle: Nordrhein-Westfalen