Zwei gesuchte Personen auf demselben Flug festgenommen - Bundespolizei erzielt Doppelfahndungserfolg am Flughafen Köln/Bonn
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Köln/Bonn, 1. Dezember 2025 - Ein seltenes Aufgriffsergebnis gelang der Bundespolizei am Montagnachmittag bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Gleich zwei gesuchte Personen wurden unabhängig voneinander festgestellt - beide mit mehreren Ausschreibungen im polizeilichen Informationssystem und zudem mit identischem Wohnort.
30-jähriger Rumäne
Die erste Person, ein 30-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, war zweimal zur Festnahme (u. a. Diebstahl, Computerbetrug) und zusätzlich achtmal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Nach Durchführung aller Maßnahmen wurde der Mann dem Polizeigewahrsam Köln überstellt.
32-jährige Rumänin
Kurz darauf kontrollierten die Beamten eine 32-jährige rumänische Staatsangehörige, ebenfalls aus demselben Flug. Auch sie war zur Festnahme ausgeschrieben und es lagen fünf Aufenthaltsermittlungen zugrunde. Nach einer Identitätsprüfung und Eröffnung des Haftbefehls folgte ebenfalls die Überstellung in den Polizeigewahrsam.
Ungewöhnlicher Zufall
Auffällig: Beide Personen reisten mit demselben Flug ein, hatten denselben Wohnort, jedoch keine übereinstimmenden Personalien. Ob ein Zusammenhang besteht, ist Gegenstand weiterer Prüfungen.
30-jähriger Rumäne
Die erste Person, ein 30-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, war zweimal zur Festnahme (u. a. Diebstahl, Computerbetrug) und zusätzlich achtmal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Nach Durchführung aller Maßnahmen wurde der Mann dem Polizeigewahrsam Köln überstellt.
32-jährige Rumänin
Kurz darauf kontrollierten die Beamten eine 32-jährige rumänische Staatsangehörige, ebenfalls aus demselben Flug. Auch sie war zur Festnahme ausgeschrieben und es lagen fünf Aufenthaltsermittlungen zugrunde. Nach einer Identitätsprüfung und Eröffnung des Haftbefehls folgte ebenfalls die Überstellung in den Polizeigewahrsam.
Ungewöhnlicher Zufall
Auffällig: Beide Personen reisten mit demselben Flug ein, hatten denselben Wohnort, jedoch keine übereinstimmenden Personalien. Ob ein Zusammenhang besteht, ist Gegenstand weiterer Prüfungen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen