Autokäufer hat die Rechnung ohne den Zoll gemacht / Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach Fahrzeugkauf in Großbritannien eingeleitet

© Für dieses Fahrzeug aus Großbritannien hatte ein Autokäufer weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer gezahlt - der Zoll fand es bei einer Kontrolle heraus.
Für dieses Fahrzeug aus Großbritannien hatte ein Autokäufer weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer gezahlt - der Zoll fand es bei einer Kontrolle heraus.
Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 3.000 Euro und dazu ein Strafverfahren mit der Aussicht auf eine Geldstrafe erwarten einen Autobesitzer aus Niedersachsen.
Münster (ots) - Der Zoll hatte den Fahrer bei einer Kontrolle auf der B 54 angehalten und festgestellt, dass der aus Großbritannien stammende Wagen weder versteuert noch verzollt worden war.
Das vermeintliche Gebrauchtwagen-Schnäppchen aus Großbritannien hat sich für einen Autokäufer aus Niedersachsen als Fehlinvestition entpuppt. Der 32-Jährige war in eine gemeinsame Kontrolle der Kreispolizeibehörde Steinfurt, der Bundespolizei und des Hauptzollamts Münster auf der B 54 bei Ochtrup geraten. Den Wagen hatte der Mann einen Monat vorher für 10.000 Euro in Großbritannien erworben, wie er über einen mitgeführten Kaufvertrag nachweisen konnte.
Der Zoll stellte fest, dass der Mann weder die Einfuhrumsatzsteuer noch den Zoll für den Wagen bezahlt hatte - insgesamt 3.090 Euro. Die Summe konnte der Mann zwar vor Ort direkt begleichen und seine Reise im Anschluss fortsetzen. Allerdings leitete der Zoll gegen ihn ein Strafverfahren ein, das in der Regel eine Geldstrafe nach sich zieht.
Das vermeintliche Gebrauchtwagen-Schnäppchen aus Großbritannien hat sich für einen Autokäufer aus Niedersachsen als Fehlinvestition entpuppt. Der 32-Jährige war in eine gemeinsame Kontrolle der Kreispolizeibehörde Steinfurt, der Bundespolizei und des Hauptzollamts Münster auf der B 54 bei Ochtrup geraten. Den Wagen hatte der Mann einen Monat vorher für 10.000 Euro in Großbritannien erworben, wie er über einen mitgeführten Kaufvertrag nachweisen konnte.
Der Zoll stellte fest, dass der Mann weder die Einfuhrumsatzsteuer noch den Zoll für den Wagen bezahlt hatte - insgesamt 3.090 Euro. Die Summe konnte der Mann zwar vor Ort direkt begleichen und seine Reise im Anschluss fortsetzen. Allerdings leitete der Zoll gegen ihn ein Strafverfahren ein, das in der Regel eine Geldstrafe nach sich zieht.
Quelle: Nordrhein-Westfalen