Kreis Coesfeld/Fünfstellige Summe bei Anlagebetrug verloren

Eine 47-jährige Frau aus dem Kreis Coesfeld ist Opfer eines Anlagebetruges geworden.
Coesfeld (ots) - Zunächst wurde die Frau in eine WhatsApp Gruppe aufgenommen, in der Anlagetipps geteilt wurde. Aufgrund der seriösen Aufmachung und regelmäßigen Rückmeldungen von Mitgliedern der Gruppe über angebliche Vermögenserträge schöpfte die Frau Vertrauen und investierte über eine App des Anbieters "Quantalis Asset Management" einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag, den die auf verschiedene ausländische Konten überwies. In der Folge hatte sie keinen Zugriff ehr auf das Geld und wurde aufgefordert, einen weiteren, hohen fünfstelligen Betrag zu zahlen. Der Aufforderung kam die Geschädigte nicht mehr nach, sie schöpfte Verdacht und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht warnt auf ihrer Homepage vor der Firma "Quantalis Asset Management".
Tipps der Polizei:
Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an. Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen zeigen.
- Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
und zum Vertragsabschluss drängen.
- Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei
Unklarheiten gezielt nach.
- Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte
Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise
nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds
abgesichert - das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden
Unternehmens sind diese Gelder verloren.
- Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
- Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und
spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für
Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden
Angebote prüfen.
- Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der
Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes
Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
- Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind
vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität
des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
- Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von
Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor
allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
- Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt
eine als "Limited" (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels
Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht warnt auf ihrer Homepage vor der Firma "Quantalis Asset Management".
Tipps der Polizei:
Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an. Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen zeigen.
- Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
und zum Vertragsabschluss drängen.
- Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei
Unklarheiten gezielt nach.
- Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte
Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise
nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds
abgesichert - das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden
Unternehmens sind diese Gelder verloren.
- Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
- Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und
spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für
Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden
Angebote prüfen.
- Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der
Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes
Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
- Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind
vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität
des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
- Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von
Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor
allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
- Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt
eine als "Limited" (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels
Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.
Quelle: Nordrhein-Westfalen