Schwelm: Landesweite Kontrollmaßnahmen zur Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs.

© Kontrollstelle Talstraße
Kontrollstelle Talstraße
Zahlreiche LKW wurden im Rahmen der landesweiten Kontrollmaßnahmen zur Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs auch bei einer Kontrollstelle in Schwelm kontrolliert.
Schwelm (ots) - Am 08.08.2025 kontrollierten auf der Talstraße in der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 15:30 Uhr Kräfte der Polizei des Ennepe-Ruhr Kreises verschiedene LKW. Insgesamt wurden 47 LKW kontrolliert. Es wurden dabei 28 Verstöße, u.a. wegen Sozialvorschriften (10) und Ladungssicherung (5), festgestellt. Für einen LKW-Fahrer endete die Weiterfahrt vor Ort. Bei einer parallelen Geschwindigkeitsmessung an der Winterberger Straße wurden insgesamt 200 LKW kontrolliert. Dort konnten 19 Verstöße geahndet werden.
Hervorzuheben war ein polnischer Sattelzug. Der Fahrer konnte keine Berufsfahrerqualifikation nachweisen, obwohl er augenscheinlich gewerblich unterwegs war. Bei der Datenerfassung seiner Fahrerkarte konnten mehrere zurückliegende Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Die höchste Überschreitung lag bei 114 km/h. Erlaubt sind jedoch für einen Lkw nur 80 km/h.
Im Rahmen der weiteren Kontrolle des polnischen Fahrers wurde
durch ihn ein Dokument vorgelegt, aus dem sich ergab, dass der Fahrer bereits mit den gleichen Verstößen am 25.07.2025 in Bayern aufgefallen war. Es wurde dort eine Sicherheitsleistung von insgesamt 1300EUR erhoben. Den gleichen Betrag musste er nun vor Ort nochmal bezahlen.
Da das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht beladen war, wurde die Weiterfahrt gestattet. Jedoch wurde ihm der gewerbliche Transport von Waren untersagt.
Hervorzuheben war ein polnischer Sattelzug. Der Fahrer konnte keine Berufsfahrerqualifikation nachweisen, obwohl er augenscheinlich gewerblich unterwegs war. Bei der Datenerfassung seiner Fahrerkarte konnten mehrere zurückliegende Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Die höchste Überschreitung lag bei 114 km/h. Erlaubt sind jedoch für einen Lkw nur 80 km/h.
Im Rahmen der weiteren Kontrolle des polnischen Fahrers wurde
durch ihn ein Dokument vorgelegt, aus dem sich ergab, dass der Fahrer bereits mit den gleichen Verstößen am 25.07.2025 in Bayern aufgefallen war. Es wurde dort eine Sicherheitsleistung von insgesamt 1300EUR erhoben. Den gleichen Betrag musste er nun vor Ort nochmal bezahlen.
Da das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht beladen war, wurde die Weiterfahrt gestattet. Jedoch wurde ihm der gewerbliche Transport von Waren untersagt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen