Jugendlicher setzt Elektroschockgerät bei Streitigkeiten ein

Am Sonntag (31.08.2025) wurde der Polizei gegen 14.30 Uhr eine Auseinandersetzung am ZOB gemeldet.
Hagen-Mitte (ots) - Als Einsatzkräfte am Berliner Platz eintrafen, machten zwei Personen auf sich aufmerksam. Sie gaben an, dass sie durch zwei Männer mit einem Elektroschocker verletzt wurden. Die Einsatzkräfte konnten zwei 17-Jährige in einem Bus antreffen und aus diesem begleiten. In der letzten Sitzreihe fanden die Beamten zuvor hinter den Sitzen das Elektroschockgerät.
Eine 38-Jährige gab an, einen Streit zwischen zwei 17-Jährigen und einem Ehepaar mitbekommen zu haben. Einer der 17-Jährigen habe versucht, die Situation anzustacheln, damit sein gleichaltriger Freund einen Grund gehabt habe, um seinen Elektroschocker einzusetzen. Er verletzte dabei eine 50-Jährige am Arm. Auch die 38-Jährige sei angegriffen und getreten worden. Die 17-Jährigen erhielten diverse Anzeigen. Der Jugendliche, der den Elektroschocker einsetzte, wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Jugendlichen wurden auf die Polizeiwache gebracht. Einer der 17-Jährigen wurde durch seinen Vater abgeholt, der andere Jugendliche wurde nach Rücksprache mit seinem amtlichen Vormund von der Wache entlassen. Das Elektroschockgerät wurde sichergestellt. (arn)
Eine 38-Jährige gab an, einen Streit zwischen zwei 17-Jährigen und einem Ehepaar mitbekommen zu haben. Einer der 17-Jährigen habe versucht, die Situation anzustacheln, damit sein gleichaltriger Freund einen Grund gehabt habe, um seinen Elektroschocker einzusetzen. Er verletzte dabei eine 50-Jährige am Arm. Auch die 38-Jährige sei angegriffen und getreten worden. Die 17-Jährigen erhielten diverse Anzeigen. Der Jugendliche, der den Elektroschocker einsetzte, wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Jugendlichen wurden auf die Polizeiwache gebracht. Einer der 17-Jährigen wurde durch seinen Vater abgeholt, der andere Jugendliche wurde nach Rücksprache mit seinem amtlichen Vormund von der Wache entlassen. Das Elektroschockgerät wurde sichergestellt. (arn)
Quelle: Nordrhein-Westfalen