Nachtrag zum Auftrag Nr. 5752163 vom 30.10.2025 / Aufbruch eines Zigarettenautomaten in Bedburg-Hau, Saalstraße hier: Eingrenzung des Tatzeitraums

Im Anschluss an die Veröffentlichung der o.
Bedburg-Hau (ots) - a. Pressemitteilung meldete sich ein weiterer Zeuge bei der Polizei. Unter Berücksichtigung der Beobachtungen dieses Zeugen muss der Tatzeitraum vorverlegt werden. Die Tat ereignete sich bereits vor Freitag (26. September 2025), 18:00 Uhr. (se)
Quelle: Nordrhein-Westfalen