Straelen: Keine Trittbrettfahrer auf E-Scootern! - Polizei macht in Straelen erschreckende Entdeckung

Am Montag (29. September 2025) trauten Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Kleve ihren Augen kaum, als sie die Gelderner Straße in Straelen befuhren.
Straelen (ots) - Eine 42-jährige E-Scooter-Fahrerin befuhr nicht nur die falsche Seite des Radwegs - auf dem Trittbrett ihres Scooters befand sich während der Fahrt ihre zweijährige Tochter. Als die Beamten den E-Scooter einer genaueren Kontrolle unterzogen, mussten sie zudem feststellen, dass dieser nicht die Voraussetzungen erfüllte, um als Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb genommen zu werden. Damit einhergehend hätte die Straelenerin eine Fahrerlaubnis vorweisen müssen - die sie nicht besaß.
Natürlich durfte die Verkehrssünderin nicht weiterfahren. Die 42-Jährige erwartet eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung. Und auch das Fahren auf der falschen Radwegseite geht nicht unter.
Lange im Gedächtnis bleiben wird den Beamten jedoch das Bild der Zweijährigen, die auf dem Trittbrett transportiert wurde.
Eine zweite Person auf dem E-Scooter mitzunehmen, ist nicht erlaubt, und dies aus gutem Grund! Wegen der Fahrphysik wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen mit einer zweiten Person zur Herausforderung und ein sicheres Fahren ist nicht mehr möglich. Der Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKF-V) dar. (se)
Natürlich durfte die Verkehrssünderin nicht weiterfahren. Die 42-Jährige erwartet eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung. Und auch das Fahren auf der falschen Radwegseite geht nicht unter.
Lange im Gedächtnis bleiben wird den Beamten jedoch das Bild der Zweijährigen, die auf dem Trittbrett transportiert wurde.
Eine zweite Person auf dem E-Scooter mitzunehmen, ist nicht erlaubt, und dies aus gutem Grund! Wegen der Fahrphysik wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen mit einer zweiten Person zur Herausforderung und ein sicheres Fahren ist nicht mehr möglich. Der Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKF-V) dar. (se)
Quelle: Nordrhein-Westfalen