Senior überweist Geld an mutmaßliche Betrüger
Ein 68 Jahre alter Mann aus dem Meerbuscher Stadtteil Osterath ist offenbar Opfer von Telefonbetrügern geworden.
Meerbusch (ots) - Wie die Polizei erfuhr, erhielt er am Mittwoch, 12. November, gegen 15.20 Uhr, einen Anruf. Eine bislang unbekannte Frau gab sich als Mitarbeiterin einer Bank aus und informierte den Senioren über mehrere angebliche unautorisierte Transaktionsversuche von seinem Konto. Sie riet dem Meerbuscher, sein Geld zu sichern, indem er es auf ein von ihr genanntes Konto überweise. Dem kam der 68-Jährige nach. Am Folgetag nahm er Kontakt mit seiner Bank auf, woraufhin der Betrug auffiel.
Das Kriminalkommissariat 12 hat die Ermittlungen aufgenommen und versucht, den Betrügern auf die Spur zu kommen. Dabei können auch mögliche Zeugenhinweise helfen, die die Ermittler unter 02131 3000 oder per Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de entgegennehmen.
Besonders perfide: Offenbar ist es den Betrügern gelungen, unter der richtigen Nummer des Geldinstituts bei dem Meerbuscher anzurufen und so dessen Zweifel zu beseitigen. Die Polizei warnt deswegen eindringlich zur Wachsamkeit: Tätigen Sie keine Überweisungen nach telefonischer Aufforderung. Beenden Sie das Gespräch, rufen Sie die Bank von sich aus an und halten Sie Rücksprache mit einer Vertrauensperson.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
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Besonders perfide: Offenbar ist es den Betrügern gelungen, unter der richtigen Nummer des Geldinstituts bei dem Meerbuscher anzurufen und so dessen Zweifel zu beseitigen. Die Polizei warnt deswegen eindringlich zur Wachsamkeit: Tätigen Sie keine Überweisungen nach telefonischer Aufforderung. Beenden Sie das Gespräch, rufen Sie die Bank von sich aus an und halten Sie Rücksprache mit einer Vertrauensperson.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen