251118-3: Polizeieinsatz am Manheimer Erbwald - Folgeinformation
Zahlreiche Polizeikräfte im Einsatz Die Polizei Rhein-Erft-Kreis ist derzeit mit zahlreichen Kräften im Bereich des Manheimer Erbwalds im Einsatz.
Kerpen (ots) - Bislang begleiteten Polizisten 14 Personen aus dem betroffenen Bereich. Laut derzeitgem Sachstand befinden sich dort keine weiteren Störer mehr.
Um an die Personen auf den Strukturen der Bäume zu gelangen, setzte die Polizei Spezialisten des Höheninterventionsteams ein. Hierzu nutzten die Einsatzkräfte unter anderem einen Kran.
Die Beamten erteilten zwei Störern einen Platzverweis und entließen sie nach Identitätsfeststellung. Neun Personen befinden sich derzeit im Gewahrsam der Polizei. Bei drei weiteren Störern stellen Polizisten derzeit die Identität fest. Die Einsatzkräfte nahmen Strafanzeigen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs auf.
Gegen 8 Uhr zündeten Unbekannte mehrere Reifen auf der ehemaligen Landstraße in Richtung Buir an. Feuerwehrkräfte löschten das Feuer. Polizisten fertigten auch hier eine Strafanzeige gegen Unbekannt.
Beamte stellten gegen 8.45 Uhr Gegenstände im Bereich des Waldes fest, bei denen zunächst der Verdacht bestand, dass es sich um mögliche Sprengvorrichtungen handeln könnte. Polizisten warnten mittels Lautsprecherdurchsagen umgehend die Störer und weitere Einsatzkräfte vor einer möglichen Gefahr. Sie sperrten den betroffenen Bereich ab, bis die Gegenstände von Spezialisten als ungefährliche Attrappen eingeschätzt wurden. Beamte fertigten eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Störung des öffentlichen Friedens.
Laut derzeitigem Sachstand fertigten Polizisten zusätzlich zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da Unbekannte im Bereich des Waldes Pyrotechnik angezündet hatten.
Im Fokus des Polizeieinsatzes steht die Sicherheit aller Beteiligten am Einsatzort. Zu diesem Zwecke unterstützen Kräfte der Bereitschaftspolizei und ihre technischen Einsatzeinheiten die Polizei Rhein-Erft-Kreis.
Die dargestellten Zahlen können sich noch verändern. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Maßnahmen der Polizei erforderlich sind. (rs/sc)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
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Um an die Personen auf den Strukturen der Bäume zu gelangen, setzte die Polizei Spezialisten des Höheninterventionsteams ein. Hierzu nutzten die Einsatzkräfte unter anderem einen Kran.
Die Beamten erteilten zwei Störern einen Platzverweis und entließen sie nach Identitätsfeststellung. Neun Personen befinden sich derzeit im Gewahrsam der Polizei. Bei drei weiteren Störern stellen Polizisten derzeit die Identität fest. Die Einsatzkräfte nahmen Strafanzeigen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs auf.
Gegen 8 Uhr zündeten Unbekannte mehrere Reifen auf der ehemaligen Landstraße in Richtung Buir an. Feuerwehrkräfte löschten das Feuer. Polizisten fertigten auch hier eine Strafanzeige gegen Unbekannt.
Beamte stellten gegen 8.45 Uhr Gegenstände im Bereich des Waldes fest, bei denen zunächst der Verdacht bestand, dass es sich um mögliche Sprengvorrichtungen handeln könnte. Polizisten warnten mittels Lautsprecherdurchsagen umgehend die Störer und weitere Einsatzkräfte vor einer möglichen Gefahr. Sie sperrten den betroffenen Bereich ab, bis die Gegenstände von Spezialisten als ungefährliche Attrappen eingeschätzt wurden. Beamte fertigten eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Störung des öffentlichen Friedens.
Laut derzeitigem Sachstand fertigten Polizisten zusätzlich zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da Unbekannte im Bereich des Waldes Pyrotechnik angezündet hatten.
Im Fokus des Polizeieinsatzes steht die Sicherheit aller Beteiligten am Einsatzort. Zu diesem Zwecke unterstützen Kräfte der Bereitschaftspolizei und ihre technischen Einsatzeinheiten die Polizei Rhein-Erft-Kreis.
Die dargestellten Zahlen können sich noch verändern. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Maßnahmen der Polizei erforderlich sind. (rs/sc)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen