Verkehrskontrolle auf Umleitungsstrecke zwischen Borgeln und Stocklarn - Zwei Fahrverbote nach erheblichen Geschwindigkeitsverstößen

Am Montag, dem 04.08.2025, führte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Soest zwischen 10:30 Uhr und 12:45 Uhr gezielte Geschwindigkeitskontrollen auf der Umleitungsstrecke zwischen Borgeln und Stocklarn durch.
Welver-Borgeln (ots) - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h.
Im Verlauf der Kontrolle wurden insgesamt 6 Verwarngelder verhängt sowie 6 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. In zwei Fällen waren die Geschwindigkeitsüberschreitungen derart erheblich, dass ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Ein 56-jähriger Pkw-Fahrer, der in Richtung Soest unterwegs war, wurde mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h gemessen - mehr als das Doppelte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Ihn erwartet neben einem Fahrverbot auch ein empfindliches Bußgeld.
Die Polizei weist darauf hin, dass auf Umleitungsstrecken besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten sind - insbesondere aufgrund geänderter Verkehrsführungen, Anwohnerverkehr und potenziell unübersichtlicher Situationen. Der Verkehrsdienst wird auch weiterhin gezielt kontrollieren.
Rückfragenvermerk für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Marco Baffa-Scinelli
Telefon: 02921 - 9100 5310
E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Soest, übermittelt durch news aktuell
Im Verlauf der Kontrolle wurden insgesamt 6 Verwarngelder verhängt sowie 6 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. In zwei Fällen waren die Geschwindigkeitsüberschreitungen derart erheblich, dass ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Ein 56-jähriger Pkw-Fahrer, der in Richtung Soest unterwegs war, wurde mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h gemessen - mehr als das Doppelte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Ihn erwartet neben einem Fahrverbot auch ein empfindliches Bußgeld.
Die Polizei weist darauf hin, dass auf Umleitungsstrecken besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten sind - insbesondere aufgrund geänderter Verkehrsführungen, Anwohnerverkehr und potenziell unübersichtlicher Situationen. Der Verkehrsdienst wird auch weiterhin gezielt kontrollieren.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen