Betrunkener Rollerfahrer stürzt zweifach und flüchtet vor Polizei

Am Dienstag (10. Juni) in den späten Abendstunden, gegen 23:15 Uhr, wurde der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises ein Verkehrsunfall in Windeck-Herchen gemeldet.
Windeck (ots) - Der Verkehrsunfall, der von einem Zeugen zunächst als akustische Wahrnehmung eines aufheulenden Motorradmotors mit anschließendem lautem Knall gemeldet wurde, sollte sich im weiteren Verlauf zu einer etwas anderen Art der Unfallaufnahme entwickeln.
Bei Eintreffen der eingesetzten Polizeibeamten der Polizeiwache Eitorf an der durch den Mitteiler gemeldeten Unfallstelle - der mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h zu befahrenden Landesstraße 333 (L 333) - stellten diese tatsächlich einen verunfallten Motorroller fest.
Darüber hinaus konnte im Nahbereich des Motorrollers eine männliche Person jugendlichen respektive heranwachsenden Alters angetroffen werden, die beim Erblicken des Funkstreifenwagens seinen Motorroller aufrichtete, den Motor startete und sich sodann fluchtartig von der Örtlichkeit entfernte.
Die nacheilenden Polizeibeamten versuchten zunächst den Fahrzeugführer mittels über den Funkstreifenwagen signalisierten Anhaltezeichen "Stopp Polizei" zum Anhalten seines Motorrades zu bewegen. Dem schenkte der Flüchtende allerdings keine Beachtung. Stattdessen setzte der Fahrzeugführer seine Fahrt mit einer Geschwindigkeit von zwischen 50 bis 60 km/h im Bereich der Ortschaft Windeck-Herchen fort.
Beendet wurde die Fahrt sodann - ebenfalls in Windeck-Herchen - durch das Touchieren eines Bordsteins, in dessen Folge der Fahrer bzw. das Motorrad ohne Fremdeinwirkung seitlich erneut zu Boden fiel.
Der Flüchtende blieb hierbei unverletzt und konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten gestellt werden. Auch andere Verkehrsteilnehmer wurden durch den Vorfall nicht gefährdet.
Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen ließ sich konstatieren, dass der 17 Jahre alte Fahrzeugführer beim Führen seines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss stand. Er wurde zum Zwecke der Entnahme einer Blutprobe in das Krankenhaus Eitorf verbracht. Neben der Sicherstellung des verunfallten Motorrollers erfolgte auch eine Informierung der Erziehungsberechtigten des Motorradfahrers.
Der Jugendliche muss sich nun in einer Verkehrsunfallanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten. (AM)
Bei Eintreffen der eingesetzten Polizeibeamten der Polizeiwache Eitorf an der durch den Mitteiler gemeldeten Unfallstelle - der mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h zu befahrenden Landesstraße 333 (L 333) - stellten diese tatsächlich einen verunfallten Motorroller fest.
Darüber hinaus konnte im Nahbereich des Motorrollers eine männliche Person jugendlichen respektive heranwachsenden Alters angetroffen werden, die beim Erblicken des Funkstreifenwagens seinen Motorroller aufrichtete, den Motor startete und sich sodann fluchtartig von der Örtlichkeit entfernte.
Die nacheilenden Polizeibeamten versuchten zunächst den Fahrzeugführer mittels über den Funkstreifenwagen signalisierten Anhaltezeichen "Stopp Polizei" zum Anhalten seines Motorrades zu bewegen. Dem schenkte der Flüchtende allerdings keine Beachtung. Stattdessen setzte der Fahrzeugführer seine Fahrt mit einer Geschwindigkeit von zwischen 50 bis 60 km/h im Bereich der Ortschaft Windeck-Herchen fort.
Beendet wurde die Fahrt sodann - ebenfalls in Windeck-Herchen - durch das Touchieren eines Bordsteins, in dessen Folge der Fahrer bzw. das Motorrad ohne Fremdeinwirkung seitlich erneut zu Boden fiel.
Der Flüchtende blieb hierbei unverletzt und konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten gestellt werden. Auch andere Verkehrsteilnehmer wurden durch den Vorfall nicht gefährdet.
Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen ließ sich konstatieren, dass der 17 Jahre alte Fahrzeugführer beim Führen seines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss stand. Er wurde zum Zwecke der Entnahme einer Blutprobe in das Krankenhaus Eitorf verbracht. Neben der Sicherstellung des verunfallten Motorrollers erfolgte auch eine Informierung der Erziehungsberechtigten des Motorradfahrers.
Der Jugendliche muss sich nun in einer Verkehrsunfallanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten. (AM)
Quelle: Nordrhein-Westfalen