Frau mit zwei Haftbefehlen am Hbf Mainz festgestellt

Am Abend des 15. September 2025 um 20:50 Uhr wird eine 41-jährige Deutsche im Hauptbahnhof Mainz bei einer Streitigkeit durch die Bundespolizei festgestellt und kontrolliert.
Mainz (ots) - Bei der Überprüfung der Frau stellte sich heraus, dass gegen sie zwei Haftbefehle vorlagen.
Die Staatsanwaltschaft Mainz erließ einen Vollstreckungshaftbefehl aufgrund Betruges; durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde ein Untersuchungshaftbefehl aufgrund von gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl sowie Raub erlassen.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,72 Promille. Aufgrund des U-Haftbefehls, und da die Deutsche die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie für die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen in die JVA Rohrbach überstellt.
Die Staatsanwaltschaft Mainz erließ einen Vollstreckungshaftbefehl aufgrund Betruges; durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde ein Untersuchungshaftbefehl aufgrund von gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl sowie Raub erlassen.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,72 Promille. Aufgrund des U-Haftbefehls, und da die Deutsche die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie für die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen in die JVA Rohrbach überstellt.
Quelle: Rheinland-Pfalz