Haftbefehl am Hauptbahnhof Mainz vollstreckt

Am Morgen des 30. August 2025 wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof in Mainz von der Deutschen Bahn AG darüber informiert, dass eine männliche Person sich unerlaubt im Gleisbereich aufhalten würde.
Mainz (ots) - Eine Streife der Bundespolizei konnte den Mann vor Ort nicht mehr antreffen. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen konnte der 36-jährige Deutsche auf dem Bahnhofsvorplatz festgestellt werden. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen Bedrohung vorlag. Der 36-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 1925,50 Euro verurteilt. Des Weiteren bestanden gegen den Mann zwei Aufenthaltsermittlungen, eine von der Staatsanwaltschaft München wegen Urkundenfälschung und eine von der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Erschleichens von Leistungen.
Da der 36-jährige Deutsche die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen in die JVA Rohrbach eingeliefert.
Da der 36-jährige Deutsche die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen in die JVA Rohrbach eingeliefert.
Quelle: Rheinland-Pfalz