Körperliche Auseinandersetzung im Hauptbahnhof Kaiserslautern endet mit Verletztem
Am Sonntagmorgen, den 11. Januar 2026 gegen 09:20 Uhr erhielt die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern Kenntnis von einer körperlichen Auseinandersetzung im Hauptbahnhof Kaiserslautern.
Kaiserslautern (ots) - Beim Eintreffen der eingesetzten Streife konnten vor Ort drei Männer angetroffen werden. Einer der Männer wies eine blutende Platzwunde im Gesichtsbereich auf und wurde zur weiteren medizinischen Versorgung mit einem Rettungswagen in das Westpfalzklinikum verbracht.
Ein Zeuge gab an, dass die beiden 40- und 41-jährigen Deutschen auf einen 42-jährigen Marokkaner eingeschlagen haben sollen. Die beiden Beschuldigten erklärten gegenüber den Bundespolizisten, der Geschädigte habe sie zuvor beleidigt, woraufhin es zu der Auseinandersetzung gekommen sei.
Eine im Nachgang durchgeführte Videoauswertung bestätigte die Aussagen und zeigte, dass die beiden Angreifer dem 42-Jährigen mehrfach ins Gesicht schlugen und ihn traten.
Die durchgeführten Atemalkoholtests ergaben einen Wert von 2,17 Promille bei dem 41-Jährigen sowie 3,39 Promille bei dem 40-Jährigen. Gegen den 40-Jährigen bestand
eine gerichtliche Führungsaufsicht, wonach ihm der Konsum von Alkohol untersagt ist sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wegen eines Widerstandsdelikts.
Auch gegen den 42-jährigen Marokkaner bestanden Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Trier wegen Diebstahls sowie wegen tätlichen Angriffs.
Gegen die beiden Beschuldigten wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Ein Zeuge gab an, dass die beiden 40- und 41-jährigen Deutschen auf einen 42-jährigen Marokkaner eingeschlagen haben sollen. Die beiden Beschuldigten erklärten gegenüber den Bundespolizisten, der Geschädigte habe sie zuvor beleidigt, woraufhin es zu der Auseinandersetzung gekommen sei.
Eine im Nachgang durchgeführte Videoauswertung bestätigte die Aussagen und zeigte, dass die beiden Angreifer dem 42-Jährigen mehrfach ins Gesicht schlugen und ihn traten.
Die durchgeführten Atemalkoholtests ergaben einen Wert von 2,17 Promille bei dem 41-Jährigen sowie 3,39 Promille bei dem 40-Jährigen. Gegen den 40-Jährigen bestand
eine gerichtliche Führungsaufsicht, wonach ihm der Konsum von Alkohol untersagt ist sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wegen eines Widerstandsdelikts.
Auch gegen den 42-jährigen Marokkaner bestanden Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Trier wegen Diebstahls sowie wegen tätlichen Angriffs.
Gegen die beiden Beschuldigten wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz