A65/Edesheim - LKW-Fahrer verstoßen gegen das Sonntagsfahrverbot
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An Sonn- und Feiertagen dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen in der Zeit zwischen 0 Uhr und 22 Uhr nicht fahren, es sei denn, der Fahrer kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorweisen.
A65/Edesheim (ots) - Auf der A65 wurden gestern, Sonntag, 02.11.2025, 11 Uhr, zwei LKW-Fahrer aus dem benachbarten Ausland angehalten und kontrolliert.
Dabei konnten beide keine Bescheinigung vorweisen, die sie berechtigten, von einer Ausnahme Gebrauch zu machen. Sie mussten auf der Tank- und Rastanlage ihre Fahrzeuge abstellen und durften erst gegen 22 Uhr ihre Arbeit fortsetzen. Zudem mussten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro bezahlen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.
Dabei konnten beide keine Bescheinigung vorweisen, die sie berechtigten, von einer Ausnahme Gebrauch zu machen. Sie mussten auf der Tank- und Rastanlage ihre Fahrzeuge abstellen und durften erst gegen 22 Uhr ihre Arbeit fortsetzen. Zudem mussten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro bezahlen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.
Quelle: Rheinland-Pfalz