B10/LD-Nord - Verstoß gegen das Nachtfahrverbot

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Ein 51 Jahre alter LKW-Fahrer aus der Türkei musste am frühen Morgen (21.08.2025, 1 Uhr) eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro bezahlen, weil er ohne Genehmigung auf der B10 in Fahrtrichtung Pirmasens unterwegs war.
B10/LD-Nord (ots) - Der Mann wollte nach eigenen Angaben nach Frankreich fahren und seine Fahrtstrecke abkürzen. Er musste mit seinem Sattelzug wenden und den Weg über die A6 antreten.
Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Der Streckenabschnitt wird durch den Schwerverkehr zur Nachtzeit genutzt, um den ca. 45 km langen Umweg über die A6 und damit Zeit und Transportkosten einzusparen.
Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Der Streckenabschnitt wird durch den Schwerverkehr zur Nachtzeit genutzt, um den ca. 45 km langen Umweg über die A6 und damit Zeit und Transportkosten einzusparen.
Quelle: Rheinland-Pfalz