Bad Bergzabern - Schulwegüberwachung zu geänderter Verkehrsführung in Lessingstraße
© Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse - Verkehrsschild VZ 357-50
Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse - Verkehrsschild VZ 357-50
Gemeinsam durch die Polizeiinspektion Bad Bergzabern und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde in den letzten beiden Tagen die Einhaltung der geänderten Verkehrsführung in der Lessingstraße überwacht.
Bad Bergzabern (ots) - Bereits an der Sundahlstraße und einmal zuvor wird auf die geänderte Verkehrsführung unter anderem durch VZ 357-50 ("Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse") darauf hingewiesen, dass in Höhe der Sundahlstraße eine weitere Durchfahrt der Lessingstraße in Richtung der Edith-Stein-Straße durch VZ 267("Verbot der Einfahrt") untersagt wird.
Aufgrund der neuen Verkehrsführung wurde es bei hinweisenden Gesprächen und Ermahnungen erlassen. Bei künftigen Kontrollen werden Verstöße gegen das Verbot der Einfahrt bußgeldkataloggemäß mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50,-EUR geahndet.
Die anstehende Änderung der Verkehrsführung wurde Ende letzten Jahres bereits durch die Verbandsgemeinde im Amtsblatt veröffentlicht Siehe auch:
https://ol.wittich.de/titel/101/ausgabe/50/2025/artikel/00000000000051011472-OL-101-2025-50-50-0
Die Maßnahmen dienen der Sicherheit der Kinder auf deren Schulweg.
Aufgrund der neuen Verkehrsführung wurde es bei hinweisenden Gesprächen und Ermahnungen erlassen. Bei künftigen Kontrollen werden Verstöße gegen das Verbot der Einfahrt bußgeldkataloggemäß mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50,-EUR geahndet.
Die anstehende Änderung der Verkehrsführung wurde Ende letzten Jahres bereits durch die Verbandsgemeinde im Amtsblatt veröffentlicht Siehe auch:
https://ol.wittich.de/titel/101/ausgabe/50/2025/artikel/00000000000051011472-OL-101-2025-50-50-0
Die Maßnahmen dienen der Sicherheit der Kinder auf deren Schulweg.
Quelle: Rheinland-Pfalz