Edesheim - Verstoß gegen das Waffengesetz
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Ein 61 Jahre alter Autofahrer wurde gestern (29.12.2025, 12 Uhr) in der Staatsstraße kontrolliert.
Edesheim (ots) - Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass er im Seitenfach der Fahrertür ein Messer mit einer 18 cm langen und feststehender Klinge mitführte. Da dies verboten ist, wurde gegen ihn eine Anzeige erstattet. Die Waffenbehörde wurde informiert.
Hinweis der Polizei: Nach dem Waffengesetz ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm mit sich zu führen.
Hinweis der Polizei: Nach dem Waffengesetz ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm mit sich zu führen.
Quelle: Rheinland-Pfalz