Maikammer- Öffentlichkeitsfahndung nach vermissten 80-jährigen Mann
© Vermisster Mann
Vermisster Mann
Seit Sonntagmittag, den 16. November 2025, wird ein 80-jähriger Mann vermisst.
Landau (ots) - Der Vermisste verließ gegen 11 Uhr das Altersheim in
Maikammer und wurde kurze Zeit danach noch in der Poststraße gesehen.
Der 80-Jährige leidet unter starker Demenz. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich die Person in einer hilflosen Lage
befindet. Es liegen keine konkreten Hinweise vor, in welche Richtung
sich der Vermisste bewegt haben könnte. Der Mann wird wie folgt
beschrieben:
- ca. 175 cm groß
- schlanke Statur
- bekleidet mit dunkelgrüner Jacke, dunkle Hose
- trägt eine Brille
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden
gebeten, sich unter der Telefonnummer 06323-9550 an die Polizeiinspektion
Edenkoben zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im
Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
Hinweis:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke
der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht
mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das
veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Maikammer und wurde kurze Zeit danach noch in der Poststraße gesehen.
Der 80-Jährige leidet unter starker Demenz. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich die Person in einer hilflosen Lage
befindet. Es liegen keine konkreten Hinweise vor, in welche Richtung
sich der Vermisste bewegt haben könnte. Der Mann wird wie folgt
beschrieben:
- ca. 175 cm groß
- schlanke Statur
- bekleidet mit dunkelgrüner Jacke, dunkle Hose
- trägt eine Brille
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden
gebeten, sich unter der Telefonnummer 06323-9550 an die Polizeiinspektion
Edenkoben zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im
Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
Hinweis:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke
der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht
mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das
veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz