Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 18-Jähriger

Seit heute Morgen (08.09.2025), wird eine in Zeiskam wohnende 18-Jährige vermisst.
Germersheim (ots) - Sie verließ am Morgen ihr Zuhause und wollte nach Germersheim. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt.
Die 18-Jährige könnte sich in einer hilflosen Lage befinden.
Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte sie nicht aufgefunden werden, so dass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Beschreibung der 18-Jährigen:
- 1,67 m groß,
- schlank,
- rotes Haar,
- bekleidet mit weißen Turnschuhen,
- blauem Kapuzenpullover.
Ein Bild der Vermissten ist hier veröffentlicht: https://s.rlp.de/4R8R0Tl
Zeugen werden bei möglicher Sichtung der Frau gebeten, sich unverzüglich mit der Polizei in Germersheim unter der Telefonnummer 07274/958-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Die 18-Jährige könnte sich in einer hilflosen Lage befinden.
Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte sie nicht aufgefunden werden, so dass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Beschreibung der 18-Jährigen:
- 1,67 m groß,
- schlank,
- rotes Haar,
- bekleidet mit weißen Turnschuhen,
- blauem Kapuzenpullover.
Ein Bild der Vermissten ist hier veröffentlicht: https://s.rlp.de/4R8R0Tl
Zeugen werden bei möglicher Sichtung der Frau gebeten, sich unverzüglich mit der Polizei in Germersheim unter der Telefonnummer 07274/958-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz