Rülzheim - 74-Jähriger vermisst
Seit Montag, 29.12.2025, wird ein in Rülzheim wohnender 74-Jähriger vermisst.
Rülzheim (ots) - Er verließ am Montag gegen 16:30 Uhr seine Wohnung. Zuletzt wurde der Vermisste beim Wegfahren von seiner Wohnung in seinem schwarzen Pkw Mazda 2, mit Heidelberger (HD) Kennzeichen gesehen. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Die 74-Jährige ist auf Medikamente angewiesen und könnte sich in einer hilflosen Lage befinden. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte er bisher nicht aufgefunden werden, so dass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise
- 1,74m
- schlanke Statur
- schüttere weiße kurze Haare
Weitere Informationen und ein Foto des Vermissten finden Sie hier: https://s.rlp.de/lOK9jrY
Gesuchte Hinweise
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07274/958-0 an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise
- 1,74m
- schlanke Statur
- schüttere weiße kurze Haare
Weitere Informationen und ein Foto des Vermissten finden Sie hier: https://s.rlp.de/lOK9jrY
Gesuchte Hinweise
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07274/958-0 an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz