Überwachung des Nachtfahrverbotes - Weiterfahrt untersagt!
In den frühen Sonntagmorgenstunden wurde das Nachtfahrverbot auf der B10 durch Beamte der Polizei Landau überwacht.
B10 (Annweiler) (ots) - Innerhalb einer Stunde wurden insgesamt sechs LKW kontrolliert, welche allesamt die B10 berechtigt befuhren. Jedoch konnte festgestellt werden, dass die Berufskraftfahrerqualifikation eines 49-jährigen LKW-Fahrers abgelaufen war, sodass dieser nicht mehr zum Führen des LKW berechtigt war. Dem LKW-Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, weshalb durch den zuständigen Disponenten ein Ersatzfahrer organisiert werden musste.
Gegen den 49-Jährigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der Disponent muss sich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Gegen den 49-Jährigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der Disponent muss sich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: Rheinland-Pfalz