Wörth am Rhein - Warnhinweise zur Silvesternacht
Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein weist darauf hin, dass Raketen und Silvesterknaller ausschließlich im erlaubten Zeitraum vom 31. Dezember (0:00 Uhr) bis zum 01.
Wörth am Rhein (ots) - Januar (23:59 Uhr) und nur dort, wo keine Personen- oder Sachschäden drohen, gezündet werden dürfen.
Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung in der Restmülltonne und vergewissern Sie sich, dass die Knallkörper nicht mehr warm und entzündlich sind. Insbesondere Feuerwerksbatterien glühen lange im Inneren nach.
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und alkoholisierten Personen!
Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein wünscht Ihnen einen schönen Silvesterabend und einen guten Start ins neue Jahr 2026!
Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung in der Restmülltonne und vergewissern Sie sich, dass die Knallkörper nicht mehr warm und entzündlich sind. Insbesondere Feuerwerksbatterien glühen lange im Inneren nach.
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und alkoholisierten Personen!
Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein wünscht Ihnen einen schönen Silvesterabend und einen guten Start ins neue Jahr 2026!
Quelle: Rheinland-Pfalz