Zwei Verstöße gegen das Nachtfahrverbot

In der Nacht von Montag auf Dienstag (01./02.09.2025) wurden gegen 00:40 Uhr und 02:15 Uhr zwei LKW mit ausländischer Zulassung auf der B10 Höhe Birkweiler einer Verkehrskontrolle unterzogen.
B10/Birkweiler (ots) - Bezüglich des dort bestehenden Nachtfahrverbotes zwischen 22 und 6 Uhr für LKW ab 7,5 Tonnen konnten die 63- und 64-jährigen LKW-Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen. Auch der Be- oder Entladeort lag nicht in dem durch das Nachtfahrverbot geschützten Bereich, weshalb jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Da einer der Fahrer keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wurde bei ihm eine Sicherheitsleistung erhoben. Diese hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.
Quelle: Rheinland-Pfalz