13-Jährige mit E-Scooter gefahren
Am Donnerstagmittag (09.10.25) gegen 13:15 Uhr kontrollierte die Polizei ein Mädchen auf einem E-Scooter fahrend auf dem Radweg an der L533 zwischen Limburgerhof und Mutterstadt.
Mutterstadt (ots) - Während der Fahrt hielt das 13-jährige Mädchen ein Handy in der Hand. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass kein gültiger Versicherungsschutz für den E-Scooter bestand. Die Mutter wurde verständigt, und holte ihre Tochter ab.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme
von Personen ist daher verboten. -E-Scooter müssen einen Radweg,
einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser
vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem
E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema
Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf
nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (bund.de)
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme
von Personen ist daher verboten. -E-Scooter müssen einen Radweg,
einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser
vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem
E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema
Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf
nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (bund.de)
Quelle: Rheinland-Pfalz