Alkoholisiert über Verkehrsinsel gefahren - Totalschaden

Am späten Donnerstagabend (14.08.2025) gegen 22:15 Uhr wurde der Polizei eine beschädigte Verkehrsinsel sowie ein leerstehendes Auto an der L528 im Kreuzungsbereich zur K22 gemeldet.
Böhl-Iggelheim (ots) - Vor Ort stellte die Polizei mehrere Dokumente im Fahrzeug, welche auf den vermeintlichen Fahrer hindeuteten.
Dieser konnte wenig später fußläufig im Feld festgestellt und kontrolliert werden.
Der 35-Jährige wies Anzeichen von Alkoholkonsum auf, sodass ihm eine Blutprobe auf der Polizeidienststelle entnommen wurde.
Durch den Unfall entstand am Fahrzeug des 35-Jährigen Totalschaden.
Verletzt wurde er hierbei nicht.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.
Dieser konnte wenig später fußläufig im Feld festgestellt und kontrolliert werden.
Der 35-Jährige wies Anzeichen von Alkoholkonsum auf, sodass ihm eine Blutprobe auf der Polizeidienststelle entnommen wurde.
Durch den Unfall entstand am Fahrzeug des 35-Jährigen Totalschaden.
Verletzt wurde er hierbei nicht.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.
Quelle: Rheinland-Pfalz