Geschwindigkeitsmessungen

Am Donnerstag (11.06.25) von 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr führten Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt Geschwindigkeitsmessungen in Altrip und Schifferstadt durch.
Altrip/Schifferstadt (ots) - Bei Messungen in Altrip an der K13 in Höhe "Auf der Au" mussten insgesamt zehn Fahrer mit erhöhter Geschwindigkeit kontrolliert und verwarnt werden.
An der K30 in Verlängerung der Waldseer Straße in Schifferstadt mussten insgesamt sechs Fahrer aufgrund erhöhter Geschwindigkeit kontrolliert und verwarnt werden. Der schnellste Fahrer wurde bei erlaubten 70 km/h mit 86 km/h gemessen. Diesem droht nun ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR.
Von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr wurden in der Burgstraße in Schifferstadt Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei mussten sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen (2x Handyverstöße, 4x Gurtverstöße) sowie zwei Strafanzeigen (1x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1x Verstoß Pflichtversicherungsgesetz) gefertigt werden.
Darüber hinaus wurde ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen (Überführungskennzeichen) festgestellt und kontrolliert. Im Verlauf der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Kennzeichenheft am 06.06.2025 abgelaufen war. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und an die Zulassungsstelle übersandt. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Halter (Inhaber einer Werkstatt) sowie gegen den Fahrer des Fahrzeuges wurde gefertigt.
An der K30 in Verlängerung der Waldseer Straße in Schifferstadt mussten insgesamt sechs Fahrer aufgrund erhöhter Geschwindigkeit kontrolliert und verwarnt werden. Der schnellste Fahrer wurde bei erlaubten 70 km/h mit 86 km/h gemessen. Diesem droht nun ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR.
Von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr wurden in der Burgstraße in Schifferstadt Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei mussten sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen (2x Handyverstöße, 4x Gurtverstöße) sowie zwei Strafanzeigen (1x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1x Verstoß Pflichtversicherungsgesetz) gefertigt werden.
Darüber hinaus wurde ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen (Überführungskennzeichen) festgestellt und kontrolliert. Im Verlauf der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Kennzeichenheft am 06.06.2025 abgelaufen war. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und an die Zulassungsstelle übersandt. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Halter (Inhaber einer Werkstatt) sowie gegen den Fahrer des Fahrzeuges wurde gefertigt.
Quelle: Rheinland-Pfalz