Kind angefahren - Fahrerin gesucht

Am Sonntagnachmittag (24.08.2025) gegen 15:50 Uhr fuhr ein 7-jähriges Mädchen mit ihrem Tretroller auf dem Gehweg in der Goethestraße.
Altrip (ots) - Im Bereich der Hausnummer 10 fuhr eine bislang unbekannte Frau mit einem PKW aus einer Tiefgaragenausfahrt heraus, übersah hierbei die 7-Jährige und stieß mit ihr zusammen. In Folge dessen stürzte das Mädchen zu Boden und verletzte sich leicht an der Hand.
Nach derzeitigen Erkenntnissen sprach die unbekannte Autofahrerin kurz mit dem Mädchen, fuhr dann jedoch weiter.
Bei dem Auto soll es sich um einen schwarzen Kompaktwagen gehandelt haben. Die Frau soll dunkle Haare, und ein T-Shirt mit Blümchenmuster getragen haben.
Wer die Fahrerin gesehen hat bzw. Hinweise zu der Frau geben kann, möchte sich bitte mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter der Tel.-Nr. 06235 4950 oder per E-Mail unter pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung setzen.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen sprach die unbekannte Autofahrerin kurz mit dem Mädchen, fuhr dann jedoch weiter.
Bei dem Auto soll es sich um einen schwarzen Kompaktwagen gehandelt haben. Die Frau soll dunkle Haare, und ein T-Shirt mit Blümchenmuster getragen haben.
Wer die Fahrerin gesehen hat bzw. Hinweise zu der Frau geben kann, möchte sich bitte mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter der Tel.-Nr. 06235 4950 oder per E-Mail unter pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung setzen.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Quelle: Rheinland-Pfalz