Mehrere Autos beschädigt - Betrunken Auto gefahren

Am Donnerstagnachmittag (21.08.25) gegen 16:51 Uhr beschädigte ein 75-jähriger Autofahrer auf dem Heimweg mehrere geparkte Autos.
Mutterstadt (ots) - An der Einmündung Ruchheimer Straße/Palmstraße fuhr dieser gegen ein geparktes Fahrzeug, welches dann auf zwei weitere Fahrzeuge geschoben wurde.
Der 75-Jährige fuhr weiter bis zu seinem Wohnanwesen, wo er schließlich durch die Polizei kontrolliert werden konnte.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille.
Ihm wurde anschließend im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 12.000EUR.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.
Der 75-Jährige fuhr weiter bis zu seinem Wohnanwesen, wo er schließlich durch die Polizei kontrolliert werden konnte.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille.
Ihm wurde anschließend im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 12.000EUR.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.
Quelle: Rheinland-Pfalz