Ohne gültige Versicherung mit E-Scooter gefahren

Am Mittwochabend (27.08.25) gegen 18:31 Uhr fuhr ein 16-Jähriger mit einem E-Scooter in der Speyerer Straße, wo er durch die Polizei angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Schifferstadt (ots) - Im Verlauf der Kontrolle stellte die Polizei fest, dass seit 2022 keine gültige Versicherung für den Roller besteht.
Gegen den 16-Jährigen wird nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme
von Personen ist daher verboten. -E-Scooter müssen einen Radweg,
einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser
vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem
E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema
Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf
nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (bund.de)
Gegen den 16-Jährigen wird nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme
von Personen ist daher verboten. -E-Scooter müssen einen Radweg,
einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser
vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem
E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema
Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf
nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (bund.de)
Quelle: Rheinland-Pfalz