Otterstadt - Unfall mit Sommerreifen
Am Dienstagmorgen, gegen halb 10, fuhr ein 65-jähriger PKW-Fahrer mit seinem SUV von der Straße Binsfeld in Speyer über einen Wirtschaftsweg in Richtung Speyerer Straße in Otterstadt.
Otterstadt (ots) - An einer Einmündung verlor er die Kontrolle seines Allrad-getriebenen SUV aufgrund der Schneeglätte und den noch am Fahrzeug montierten Sommerreifen.
Hierdurch rutschte nach rechts von der Fahrbahn über einen Absatz in einen dort befindlichen Schrebergarten und kippte um. Das Fahrzeug blieb auf der rechten Seite liegen. Ein Zaun wurde umgerissen und ein Verkehrsschild beschädigt.
Der 65-Jährige wurde bei dem Unfall nicht verletzt und konnte eigenständig aus dem Fahrzeug aussteigen.
Aufgrund auslaufender Betriebsstoffe wurde die Verbandsgemeinde verständigt und kümmerte sich um die Beseitigung.
Das Fahrzeug musste durch einen Abschlepper aus dem Schrebergarten geborgen werden.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf eine vierstellige Summe.
Die Polizei weist im Zusammenhang mit dem Unfall erneut auf die situative Winterreifenpflicht in Deutschland hin. Diese schreibt vor, dass Fahrzeuge (ausgenommen Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge und motorisierte Krankenfahrstühle) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winter- oder geeigneten Ganzjahresreifen geführt werden dürfen. Sommerreifen verlieren unter solchen Bedingungen massiv an Haftung, verlängern den Bremsweg deutlich und erschweren die Kontrolle über das Fahrzeug.
Um witterungsbedingte Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Polizei:
- rechtzeitig auf Winter- oder geeignete Ganzjahresreifen
umzurüsten
- die Bereifung regelmäßig auf Profiltiefe und Zustand zu prüfen
- die Fahrweise den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen
- Geschwindigkeit zu reduzieren und größere Sicherheitsabstände
einzuhalten
- ruckartige Lenk- und Bremsmanöver zu vermeiden
Ungeeignete Bereifung gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Die Polizei appelliert daher an alle Fahrzeugführer, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und ihre Fahrzeuge wintertauglich auszurüsten.
Hierdurch rutschte nach rechts von der Fahrbahn über einen Absatz in einen dort befindlichen Schrebergarten und kippte um. Das Fahrzeug blieb auf der rechten Seite liegen. Ein Zaun wurde umgerissen und ein Verkehrsschild beschädigt.
Der 65-Jährige wurde bei dem Unfall nicht verletzt und konnte eigenständig aus dem Fahrzeug aussteigen.
Aufgrund auslaufender Betriebsstoffe wurde die Verbandsgemeinde verständigt und kümmerte sich um die Beseitigung.
Das Fahrzeug musste durch einen Abschlepper aus dem Schrebergarten geborgen werden.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf eine vierstellige Summe.
Die Polizei weist im Zusammenhang mit dem Unfall erneut auf die situative Winterreifenpflicht in Deutschland hin. Diese schreibt vor, dass Fahrzeuge (ausgenommen Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge und motorisierte Krankenfahrstühle) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winter- oder geeigneten Ganzjahresreifen geführt werden dürfen. Sommerreifen verlieren unter solchen Bedingungen massiv an Haftung, verlängern den Bremsweg deutlich und erschweren die Kontrolle über das Fahrzeug.
Um witterungsbedingte Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Polizei:
- rechtzeitig auf Winter- oder geeignete Ganzjahresreifen
umzurüsten
- die Bereifung regelmäßig auf Profiltiefe und Zustand zu prüfen
- die Fahrweise den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen
- Geschwindigkeit zu reduzieren und größere Sicherheitsabstände
einzuhalten
- ruckartige Lenk- und Bremsmanöver zu vermeiden
Ungeeignete Bereifung gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Die Polizei appelliert daher an alle Fahrzeugführer, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und ihre Fahrzeuge wintertauglich auszurüsten.
Quelle: Rheinland-Pfalz