Speyer - Zwei Trunkenheitsfahrten
Am Sonntagabend wurde gegen zwei PKW-Fahrer jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie unter Verdacht stehen ein Fahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr geführt zu haben.
Speyer (ots) - 1. Fall: Ein 19-jähriger Mann fuhr mit seinem PKW gegen 21:20 Uhr auf der Wormser Landstraße und erkannte, dass durch die Polizei eine Kontrollstelle eingerichtet wurde. Daraufhin wendete er und wurde anschließend durch eine entgegenkommende Streife kontrolliert. Dabei erkannten die eingesetzten Beamten bei dem jungen Mann drogentypische Auffallerscheinungen. Ihm wurde schließlich durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
2. Fall: Ein 27-jähriger Mann wurde kurz nach 21 Uhr in der Kontrollstelle in der Wormser Landstraße kontrolliert. Dabei wurden bei ihm drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt. Von ihm wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Drogen beeinträchtigen Reaktionsvermögen, Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit - oft, ohne dass die Betroffenen dies selbst bemerken.
Die Polizei appelliert daher eindringlich: Verzichten Sie konsequent auf das Fahren, wenn Sie zuvor Betäubungsmittel konsumiert haben oder deren Wirkung noch nicht abgeklungen ist. Organisieren Sie alternative Transportmöglichkeiten und schützen Sie sich und andere vor schweren Unfällen. Verstöße werden konsequent geahndet.
2. Fall: Ein 27-jähriger Mann wurde kurz nach 21 Uhr in der Kontrollstelle in der Wormser Landstraße kontrolliert. Dabei wurden bei ihm drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt. Von ihm wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Drogen beeinträchtigen Reaktionsvermögen, Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit - oft, ohne dass die Betroffenen dies selbst bemerken.
Die Polizei appelliert daher eindringlich: Verzichten Sie konsequent auf das Fahren, wenn Sie zuvor Betäubungsmittel konsumiert haben oder deren Wirkung noch nicht abgeklungen ist. Organisieren Sie alternative Transportmöglichkeiten und schützen Sie sich und andere vor schweren Unfällen. Verstöße werden konsequent geahndet.
Quelle: Rheinland-Pfalz