Unfallflucht in der Neugasse- Zeugen gesucht

Im Zeitraum vom 26.09.2025, gegen 22:00 Uhr, und 27.09.2025. gegen 08:00 Uhr, kam es zu einer Unfallflucht in der Neugasse in Beindersheim.
Beindersheim (ots) - Ein 41-Jähriger hatte sein Auto der Marke Mercedes-Benz zuvor am Fahrbahnrand der Straße geparkt und musste später einen Schaden an diesem feststellen. Eine bisher unbekannte Person fuhr wahrscheinlich beim Vorbeifahren mit seinem Fahrzeug gegen das Auto des 41-Jährigen und verließ anschließend die Unfallörtlichkeit ohne seine Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. Der Schaden beläuft sich auf rund 200 Euro.
Wer hat im Tatzeitraum ein verdächtiges Auto im Bereich Neugasse in Beindersheim gesehen?
Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Wer hat im Tatzeitraum ein verdächtiges Auto im Bereich Neugasse in Beindersheim gesehen?
Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Quelle: Rheinland-Pfalz