Verkehrsunfall durch alkoholisierten Radfahrer
Am späten Freitagabend (19.12.2025) gegen 23:20 Uhr befuhr ein 68-jähriger Fahrradfahrer die Rheinhäuser Straße in Richtung Ortausausgang.
Speyer (ots) - Bisherigen Erkenntnissen zufolge streifte er aufgrund starker Schlangenlinien einen auf der linken Straßenseite geparkten PKW. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille, dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. An dem PKW entstand Sachschaden in Höhe von etwa 200 Euro.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Ihn könnte eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe erwarten. Außerdem überprüft die jeweils zuständige Führerscheinstelle auch bei Verkehrsstraftaten, die mit einem Fahrrad begangen werden, ob eine Geeignetheit des Unfallverursachers für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt. Schlimmstenfalls kann ein solcher Radunfall unter Alkoholeinfluss den Führerschein kosten.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Ihn könnte eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe erwarten. Außerdem überprüft die jeweils zuständige Führerscheinstelle auch bei Verkehrsstraftaten, die mit einem Fahrrad begangen werden, ob eine Geeignetheit des Unfallverursachers für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt. Schlimmstenfalls kann ein solcher Radunfall unter Alkoholeinfluss den Führerschein kosten.
Quelle: Rheinland-Pfalz