Vermeintlicher Gewinn - Betrugsversuch

Am Dienstagnachmittag (09.09.2025) meldete sich ein unbekannter Anrufer mit unbekannter Nummer bei einer 54-Jährigen und teilte ihr mit, dass sie knapp 40.000 EUR gewonnen hätte.
Rödersheim-Gronau (ots) - Den Gewinn würde sie am Folgetag durch einen Security Mitarbeiter übergeben bekommen. Um den Gewinn ausgezahlt zu bekommen, sollte sie zuvor 1.000 EUR zahlen.
Dies kam der Frau verdächtig vor und informierte daraufhin die Polizei.
Am Folgetag erhielt die 54-Jährige einen weiteren Anruf einer unbekannten Person, welche ihr Anweisungen zur Geldübergabe gab. Die 54-Jährige lehnte jegliche Forderungen ab. Der Anrufer legte daraufhin auf.
Die Frau wurde durch die Polizei entsprechend sensibilisiert.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie auf und informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den Sachverhalt über unserer Online-Wache: www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/.
- Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel.: 0621 963-21177, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.
Dies kam der Frau verdächtig vor und informierte daraufhin die Polizei.
Am Folgetag erhielt die 54-Jährige einen weiteren Anruf einer unbekannten Person, welche ihr Anweisungen zur Geldübergabe gab. Die 54-Jährige lehnte jegliche Forderungen ab. Der Anrufer legte daraufhin auf.
Die Frau wurde durch die Polizei entsprechend sensibilisiert.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie auf und informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den Sachverhalt über unserer Online-Wache: www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/.
- Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel.: 0621 963-21177, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.
Quelle: Rheinland-Pfalz