Räumpflichten im Straßenverkehr
Am Mittwochvormittag wurden durch Kräfte der PI Mainz 1 innerhalb von 40 Minuten insgesamt 17 Verkehrsteilnehmer kontrolliert, deren Fahrzeuge noch mit Schnee bedeckt waren, obwohl der letzte Schneefall schon zwei Tage zurück lag.
Mainz (ots) - Im Rahmen eines verkehrserzieherischen Gesprächs wurden die Fahrzeugführer auf die Gefahren von eingeschränkter Sicht, bzw. durch herabfallendes Eis & Schnee für andere Verkehrsteilnehmer aufmerksam gemacht.
Alle kontrollierten zeigten sich einsichtige und begrüßten die Maßnahme. Der Schnee wurde teilweise gemeinsam von den Fahrzeugen entfernt.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Mainz darauf hin weisen, dass neben einer Geldstrafe auch Schadenersatzforderungen auf einen Fahrer zukommen können, wenn dieser durch mangelhaftes Räumen seines Fahrzeugs andere schädigt. Gleiches gilt für die Räumpflicht auf Gehwegen und kann sich auch auf den daneben liegenden Radweg beziehen.
Alle kontrollierten zeigten sich einsichtige und begrüßten die Maßnahme. Der Schnee wurde teilweise gemeinsam von den Fahrzeugen entfernt.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Mainz darauf hin weisen, dass neben einer Geldstrafe auch Schadenersatzforderungen auf einen Fahrer zukommen können, wenn dieser durch mangelhaftes Räumen seines Fahrzeugs andere schädigt. Gleiches gilt für die Räumpflicht auf Gehwegen und kann sich auch auf den daneben liegenden Radweg beziehen.
Quelle: Rheinland-Pfalz