Verkehrsüberwachung - Polizei Linz stellt mehrere Verstöße fest
Seit Mitte der Woche führte die Polizei Linz am Rhein im Rahmen gezielter Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verstärkt Kontrollen mit dem Schwerpunkt "Ablenkung im Straßenverkehr" sowie "Insassensicherheit" durch.
Linz am Rhein (ots) - An verschiedenen Örtlichkeiten im Dienstgebiet konnten dabei insgesamt neun Verstöße festgestellt werden, bei denen Fahrzeugführer verbotswidrig ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzten. Zudem wurden zwei Verstöße gegen die Insassensicherheit - etwa das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes - sowie ein Verstoß im Bereich der Ladungssicherung geahndet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren hin, die durch Ablenkung und mangelnde Sicherung im Straßenverkehr entstehen:
- Bereits ein kurzer Blick aufs Handy bedeutet mehrere Meter
"Blindfahrt" und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
- Das Anlegen des Sicherheitsgurtes kann bei einem Unfall
lebensentscheidend sein - für Fahrer und Mitfahrer
gleichermaßen.
- Auch eine unzureichend gesicherte Ladung kann bei plötzlichem
Bremsen oder Ausweichmanövern zu gefährlichen Situationen
führen.
Die Polizei Linz am Rhein appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, sich auf das Fahren zu konzentrieren, auf technische Ablenkungen zu verzichten und stets auf die eigene sowie die Sicherheit anderer zu achten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren hin, die durch Ablenkung und mangelnde Sicherung im Straßenverkehr entstehen:
- Bereits ein kurzer Blick aufs Handy bedeutet mehrere Meter
"Blindfahrt" und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
- Das Anlegen des Sicherheitsgurtes kann bei einem Unfall
lebensentscheidend sein - für Fahrer und Mitfahrer
gleichermaßen.
- Auch eine unzureichend gesicherte Ladung kann bei plötzlichem
Bremsen oder Ausweichmanövern zu gefährlichen Situationen
führen.
Die Polizei Linz am Rhein appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, sich auf das Fahren zu konzentrieren, auf technische Ablenkungen zu verzichten und stets auf die eigene sowie die Sicherheit anderer zu achten.
Quelle: Rheinland-Pfalz