Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu Wochenbeginn
Zu Wochenbeginn führten die Beamtinnen und Beamten der Polizei Linz am Rhein verstärkt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit den Schwerpunkten Ablenkung, Insassensicherheit und Geschwindigkeit durch.
Linz am Rhein (ots) - Im Rahmen der Kontrollen konnten insgesamt 10 Verstöße wegen der unerlaubten Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer festgestellt werden. Zudem wurden 4 Verstöße gegen die Gurtpflicht geahndet.
Bei einer Geschwindigkeitsüberwachung in den Abendstunden auf der B42 in Höhe Erpel registrierten die Einsatzkräfte 7 Geschwindigkeitsverstöße. Den traurigen Spitzenwert erreichte ein Fahrzeugführer mit 85 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran:
- Ablenkung durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist eine der
häufigsten Unfallursachen.
Schon ein kurzer Blick aufs Handy kann schwere Folgen haben. Lassen Sie das Telefon während der Fahrt liegen - Ihre Aufmerksamkeit gehört ganz dem Straßenverkehr.
- Geschwindigkeit bleibt weiterhin einer der Hauptfaktoren bei
schweren Verkehrsunfällen.
Passen Sie Ihre Fahrweise stets den Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen an.
- Wer sich an die Verkehrsregeln hält, schützt nicht nur sich
selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Bei einer Geschwindigkeitsüberwachung in den Abendstunden auf der B42 in Höhe Erpel registrierten die Einsatzkräfte 7 Geschwindigkeitsverstöße. Den traurigen Spitzenwert erreichte ein Fahrzeugführer mit 85 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran:
- Ablenkung durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist eine der
häufigsten Unfallursachen.
Schon ein kurzer Blick aufs Handy kann schwere Folgen haben. Lassen Sie das Telefon während der Fahrt liegen - Ihre Aufmerksamkeit gehört ganz dem Straßenverkehr.
- Geschwindigkeit bleibt weiterhin einer der Hauptfaktoren bei
schweren Verkehrsunfällen.
Passen Sie Ihre Fahrweise stets den Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen an.
- Wer sich an die Verkehrsregeln hält, schützt nicht nur sich
selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Rheinland-Pfalz