Zu schnelles Fahren in der Fußgängerzone führt zu Strafanzeige

Ein Beamter der PI Betzdorf stellte im Rahmen seiner Fußstreife am 12.08.2025 gegen 10:15 Uhr einen Elektrokleinstfahrzeug (sog.
Betzdorf (ots) - "E-Scooter") fest, welches mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit durch die Betzdorfer Fußgängerzone geführt wurde. Im Rahmen der anlassbezogenen Verkehrskontrolle kam heraus, dass der 19-jährige nicht über die erforderliche Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug verfügte. Gegen ihn wurde somit eine entsprechende Strafanzeige erstattet.
Quelle: Rheinland-Pfalz