Mehrere Verkehrsverstöße von Verkehrsteilnehmern, unter anderem Fahren unter Drogeneinfluss und ohne gültige Fahrerlaubnis

Am Freitag, den 08.08.2025 um 09:10 Uhr wurde ein 20-jähriger Rollerfahrer durch Beamte der Polizeiinspektion Grünstadt im Traminerweg einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Grünstadt (ots) - Während der Kontrolle konnte am Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 festgestellt werden, welches nie für diesen Roller ausgegeben war.
Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der 20-Jährige den Beamten nicht aushändigen. Weiterhin zeigten sich bei dem Rollerfahrer drogentypische Auffälligkeiten. Ein freiwilliger Urintest war positiv auf THC. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 20-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels wurde eingeleitet.
Das Untersuchungsergebnis der Blutprobe wird zeigen, ob und in welcher Konzentration die Wirkstoffe im Blut nachweisbar sind.
Weiterhin wurde ein Strafverfahren wegen das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Um 16:50 Uhr konnten Beamte bei einer Verkehrsunfallaufnahme eines Parkunfalls im Östlichen Graben in Grünstadt eine 40-jährige rumänische Autofahrerin feststellen, welche bereits seit September 2024 in der Bundesrepublik Deutschland lebt. Die 40-Jährige konnte lediglich eine rumänische Fahrerlaubnis aushändigen. Da sie ihre rumänische Fahrerlaubnis bis zum März 2025 in eine deutsche Fahrerlaubnis hätte umschreiben lassen müssen wurde gegen die Fahrzeugführerin ein Strafverfahren eingeleitet.
Gegen 17:50 Uhr wurde ein Pkw in der Ringgasse in Grünstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 22-jährigen Autofahrer konnten während der Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden, weshalb ein freiwilliger Urintest durchgeführt wurde. Dieser verlief positiv auf THC, weshalb ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Im Anschluss wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und der 22-Jährige wurde dafür zur Dienststelle verbracht. Die Autoschlüssel konnten einem Familienangehörigen ausgehändigt werden.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels wurde eingeleitet. Das Ergebnis der Blutuntersuchung steht noch aus.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/
Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der 20-Jährige den Beamten nicht aushändigen. Weiterhin zeigten sich bei dem Rollerfahrer drogentypische Auffälligkeiten. Ein freiwilliger Urintest war positiv auf THC. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 20-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels wurde eingeleitet.
Das Untersuchungsergebnis der Blutprobe wird zeigen, ob und in welcher Konzentration die Wirkstoffe im Blut nachweisbar sind.
Weiterhin wurde ein Strafverfahren wegen das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Um 16:50 Uhr konnten Beamte bei einer Verkehrsunfallaufnahme eines Parkunfalls im Östlichen Graben in Grünstadt eine 40-jährige rumänische Autofahrerin feststellen, welche bereits seit September 2024 in der Bundesrepublik Deutschland lebt. Die 40-Jährige konnte lediglich eine rumänische Fahrerlaubnis aushändigen. Da sie ihre rumänische Fahrerlaubnis bis zum März 2025 in eine deutsche Fahrerlaubnis hätte umschreiben lassen müssen wurde gegen die Fahrzeugführerin ein Strafverfahren eingeleitet.
Gegen 17:50 Uhr wurde ein Pkw in der Ringgasse in Grünstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 22-jährigen Autofahrer konnten während der Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden, weshalb ein freiwilliger Urintest durchgeführt wurde. Dieser verlief positiv auf THC, weshalb ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Im Anschluss wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und der 22-Jährige wurde dafür zur Dienststelle verbracht. Die Autoschlüssel konnten einem Familienangehörigen ausgehändigt werden.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels wurde eingeleitet. Das Ergebnis der Blutuntersuchung steht noch aus.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
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Quelle: Rheinland-Pfalz