Per Haftbefehl Gesuchter verursacht unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall

Am Samstag, den 10.08.2025, kam es um 15:15 Uhr in Grünstadt auf der Asselheimer Straße zu einem Alleinunfall eines Fahrradfahrers.
Grünstadt (ots) - Der 40-jährige Fahrradfahrer fuhr in Fahrtrichtung Asselheim, als er auf der Asselheimer Straße auf den Gehweg wechselte, welcher ebenfalls als Radweg dient. Bei dem Wechsel von der Fahrbahn zum Gehweg verlor der 40-Jährige das Gleichgewicht und stürzte nach links Richtung Fahrbahn. Infolge des Sturzes erlitt der Fahrradfahrer leichte Verletzung im Gesicht und im Nacken. Der 40-Jährige wurde durch den Rettungsdienst medizinisch versorgt und anschließend in eines der umliegenden Krankenhäuser verbracht. Am Fahrrad entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 EUR.
Während der Unfallaufnahme konnten die eingesetzten Beamten Alkoholgeruch bei dem 40-jährigen Fahrradfahrer feststellen, weshalb ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde, dieser ergab einen Wert von 2,34 Promille. Die Blutprobe wurde angeordnet und im Krankenhaus entnommen. Das Fahrrad wurde präventiv sichergestellt. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Weiterhin konnte festgestellt werden, dass ein Haftbefehl gegen den 40-jährigen Fahrradfahrer bestand. Die Vollstreckung konnte er durch die Zahlung der Geldstrafe abwenden.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/
Während der Unfallaufnahme konnten die eingesetzten Beamten Alkoholgeruch bei dem 40-jährigen Fahrradfahrer feststellen, weshalb ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde, dieser ergab einen Wert von 2,34 Promille. Die Blutprobe wurde angeordnet und im Krankenhaus entnommen. Das Fahrrad wurde präventiv sichergestellt. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Weiterhin konnte festgestellt werden, dass ein Haftbefehl gegen den 40-jährigen Fahrradfahrer bestand. Die Vollstreckung konnte er durch die Zahlung der Geldstrafe abwenden.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
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Quelle: Rheinland-Pfalz