Polizei stellt selbstgebauten Böller in Grünstadt sicher
Am Freitagnachmittag fand ein 40-jähriger Spaziergänger auf dem Grünstadter Berg einen augenscheinlich selbstgebauten Böller.
Grünstadt (ots) - Zur Ersteinschätzung der möglichen Gefährdung wurden Informationen sowie Bilder durch die Polizei an das zuständige Fachdezernat des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz übermittelt. Von dort wurde bestätigt, dass es sich um einen selbstgebauten Böller bzw. Sprengkörper handelte. Der Gegenstand wurde sichergestellt und zur weiteren Begutachtung an das Landeskriminalamt zu übergeben. Eine strafrechtliche Einordnung erfolgt nach Abschluss der Untersuchung.
Selbstgebaute Sprengkörper sind besonders gefährlich, da ihre Bauweise unkontrollierbar ist. Bereits geringfügige Erschütterungen, Reibung oder Temperaturveränderungen können zu einer unvorhersehbaren Explosion führen.
Die Polizei bittet daher um Beachtung folgender Verhaltensregeln:
- Der Gegenstand darf nicht berührt, bewegt oder manipuliert
werden.
- Halten Sie ausreichend Abstand und sorgen sie dafür, dass sich
keine weiteren Personen, insbesondere Kinder, in der Nähe
aufhalten.
- Warnen Sie umstehende Personen und merken Sie sich den genauen
Fundort.
- Verständigen Sie umgehend die Polizei über den Notruf 110.
- Versuchen Sie keinesfalls den Gegenstand selbst zu entsorgen, zu
öffnen oder unschädlich zu machen.
Hinweis: Der unsachgemäße Umgang mit Sprengkörpern kann zu schweren Verletzungen oder tödlichen Unfällen führen. Durch umsichtiges Verhalten und sofortige Meldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit.
Selbstgebaute Sprengkörper sind besonders gefährlich, da ihre Bauweise unkontrollierbar ist. Bereits geringfügige Erschütterungen, Reibung oder Temperaturveränderungen können zu einer unvorhersehbaren Explosion führen.
Die Polizei bittet daher um Beachtung folgender Verhaltensregeln:
- Der Gegenstand darf nicht berührt, bewegt oder manipuliert
werden.
- Halten Sie ausreichend Abstand und sorgen sie dafür, dass sich
keine weiteren Personen, insbesondere Kinder, in der Nähe
aufhalten.
- Warnen Sie umstehende Personen und merken Sie sich den genauen
Fundort.
- Verständigen Sie umgehend die Polizei über den Notruf 110.
- Versuchen Sie keinesfalls den Gegenstand selbst zu entsorgen, zu
öffnen oder unschädlich zu machen.
Hinweis: Der unsachgemäße Umgang mit Sprengkörpern kann zu schweren Verletzungen oder tödlichen Unfällen führen. Durch umsichtiges Verhalten und sofortige Meldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit.
Quelle: Rheinland-Pfalz