Resümee der E-Scooter-Kontrolltage

Während der E-Scooter-Kontrolltage, welche im Zeitraum vom 08.09.2025 bis zum 12.09.2025, durch die Polizeiinspektion Neustadt/W.
Neustadt/Weinstraße (ots) - durchgeführt wurden, ergaben sich folgende Maßnahmen:
Insgesamt wurden circa 60 Fahrzeugführer von E-Scootern einer Kontrolle unterzogen.
Zwei Fahrzeugführer von E-Scootern standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Zwei Fahrzeugführer fuhren mit ihren E-Scootern zu schnell und müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das PflichtVG verantworten, einer davon zusätzlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Fünf Personen mussten verwarnt werden, da der E-Scooter mit zwei Personen genutzt wurde.
Neben den Maßnahmen, welche sich gegen die Fahrer von E-Scooter richteten, konnte die Polizei Neustadt/W. weitere Verstöße feststellen.
Hierbei wurden zwei Radfahrer einer Kontrolle unterzogen, welche unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.
Gegen diese wurden Strafverfahren eingeleitet.
Ferner wurde ein Fahrer eines Transporters, welcher unter BtM-Einfluss stand, kontrolliert.
Auf diesen kommt ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
Außerdem konnten drei Fahrzeugführer festgestellt werden, welche den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten.
Die hiesige Dienststelle zieht ein positives Fazit aus den Tagen, da die deutliche Mehrzahl der Fahrer von E-Scootern und auch den anderen Kraftfahrzeugen sich ordnungsgemäß fortbewegte und sich an sämtliche Vorschriften hielt.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei nochmals zu bedenken, dass E-Scooter grundsätzlich über eine Straßenzulassung verfügen müssen.
Dies sollte bereits beim Kauf solcher Gefährte beachtet werden, da nur mit dieser Zulassung diese Kraftfahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen und versichert werden können.
Insgesamt wurden circa 60 Fahrzeugführer von E-Scootern einer Kontrolle unterzogen.
Zwei Fahrzeugführer von E-Scootern standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Zwei Fahrzeugführer fuhren mit ihren E-Scootern zu schnell und müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das PflichtVG verantworten, einer davon zusätzlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Fünf Personen mussten verwarnt werden, da der E-Scooter mit zwei Personen genutzt wurde.
Neben den Maßnahmen, welche sich gegen die Fahrer von E-Scooter richteten, konnte die Polizei Neustadt/W. weitere Verstöße feststellen.
Hierbei wurden zwei Radfahrer einer Kontrolle unterzogen, welche unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.
Gegen diese wurden Strafverfahren eingeleitet.
Ferner wurde ein Fahrer eines Transporters, welcher unter BtM-Einfluss stand, kontrolliert.
Auf diesen kommt ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
Außerdem konnten drei Fahrzeugführer festgestellt werden, welche den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten.
Die hiesige Dienststelle zieht ein positives Fazit aus den Tagen, da die deutliche Mehrzahl der Fahrer von E-Scootern und auch den anderen Kraftfahrzeugen sich ordnungsgemäß fortbewegte und sich an sämtliche Vorschriften hielt.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei nochmals zu bedenken, dass E-Scooter grundsätzlich über eine Straßenzulassung verfügen müssen.
Dies sollte bereits beim Kauf solcher Gefährte beachtet werden, da nur mit dieser Zulassung diese Kraftfahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen und versichert werden können.
Quelle: Rheinland-Pfalz