Verkehrskontrolle - Eine Person unter Alkoholeinfluss
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Am gestrigen Dienstag (04.11.25) kontrollierte die Polizei zwischen 22:15 Uhr und 23:40 Uhr den Verkehr in der Bitzenstraße.
Grünstadt (ots) - Zwei Personen bezahlten ein Verwarnungsgeld, weil sie den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Fünf Personen wurde ein Mängelbericht bzw. eine Kontrollaufforderung ausgestellt. In diesen Fällen konnten mitzuführende Dokumente/Gegenstände nicht ausgehändigt werden oder der Vorführtermin zur Hauptuntersuchung war überschritten.
Gegen 23:30 Uhr wurde ein 75 Jahre alter Autofahrer kontrolliert, in dessen Ausatemluft Alkoholgeruch feststellbar war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert über 1,0 Promille an. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt und die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis für das weitere Verfahren maßgeblich ist. In diesem Fall wird wegen des Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze (§ 24 a StVG) ermittelt.
Gegen 23:30 Uhr wurde ein 75 Jahre alter Autofahrer kontrolliert, in dessen Ausatemluft Alkoholgeruch feststellbar war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert über 1,0 Promille an. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt und die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis für das weitere Verfahren maßgeblich ist. In diesem Fall wird wegen des Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze (§ 24 a StVG) ermittelt.
Quelle: Rheinland-Pfalz