Verkehrsunfallflucht auf einem Parkplatz
Am Freitag, den 14.11.2025, kam es zwischen 16:30 Uhr und 16:50 Uhr in der Branchweilerhofstraße zu einer Verkehrsunfallflucht.
Neustadt/Weinstraße (ots) - Eine 24-jährige Neustädterin parkte ihren weißen Hyundai ordnungsgemäß auf einem Parkplatz und verließ kurzzeitig die Örtlichkeit. Als sie 20 Minuten später zu ihrem Fahrzeug zurückkam, stellte sie einen frischen Unfallschaden am hinteren, linken Radkasten fest. Ein unbekannter Fahrer hatte das Fahrzeug vermutlich beim Ausparken beschädigt und sich anschließend unerlaubt von der Unfallörtlichkeit entfernt. Am Hyundai entstand Sachschaden in dreistelliger Höhe.
Hat jemand den Verkehrsunfall beobachtet oder kann Hinweise zu dem weißen Transporter geben?
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Hat jemand den Verkehrsunfall beobachtet oder kann Hinweise zu dem weißen Transporter geben?
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Quelle: Rheinland-Pfalz