Verkehrsunfallflucht

In der Nacht vom 06.06.2025 auf den 07.06.2025 kam es zwischen 21 Uhr abends und 8 Uhr morgens zu einer Verkehrsunfallflucht in der Hauptstraße.
Gerolsheim (ots) - Ein unbekanntes Fahrzeug beschädigte beim Vorbeifahren einen geparkten, schwarzen VW Tiguan. Dabei wurde der linke Seitenspiegel, Radkasten und Teile der vorderen Stoßstange beschädigt. Anschließend entfernte sich das Fahrzeug unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Am Tiguan entstand ein Sachschaden im vierstelligen Bereich.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Quelle: Rheinland-Pfalz